Masernschutzgesetz und Impftiter-Bestimmung

Wesentliche Inhalte des „Masernschutzgesetzes“ sind:
Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Das gilt auch für Personen, auch für kleine Kinder, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben.
Der Nachweis kann durch ein (Labor-)ärztliches Attest erbracht werden.

Das bedeutet, wenn Kinder bereits Masern durchgemacht haben, muss nicht geimpft werden, denn es besteht ein natürlicher lebenslanger (Impf-)Schutz. Den so genannten Impftiter kann jeder Arzt oder Heilpraktiker in einem Blut-Analyse-Labor in Auftrag geben. Kosten: ca. 34,00 Euro. Auch das BIO-LABOR führt diese Analysen durch.
Wenn die Masern-Immunglobulin G-Antikörper positiv sind, wurde die Krankheit bereits durchlebt, und es besteht Impfschutz.
Dieser IgG-AK-Test ist auch bezüglich Röteln und Mumps möglich.

Rückblick

Wenn es um das Thema Impfen geht, schei­den sich die Geister. Einerseits wird Angst vor schweren Krankheiten geschürt, die man vermeintlich mit Impfungen verhindern kann, andererseits sind Impfungen nicht ungefährlich. Dr. med. Stefan Wild gibt in sei­nem Beitrag einen Einblick in die Impfsitua­tion in Deutschland und erklärt die einzelnen Impfungen und deren spezifische Krank­heitssituation, die oftmals in Deutschland überhaupt nicht mehr gegeben ist. Die Ent­scheidung für oder gegen Impfen muss jeder für sich selbst treffen, aber er sollte sie zumin­dest auf der Basis von ausführlicher Informa­tion treffen können und nicht nur der Propa­ganda der Pharmaindustrie ausgesetzt sein.

Contra Impfen

Eltern ungeimpfter Kinder geben an, dass ihre Kinder eine bessere Auffassungsgabe und Feinmotorik haben, sich besser konzentrieren können, aufgeweckter sind und selbstbewusster auftreten, konzentrierter lernen und mehr Ausdauer besitzen, viel seltener krank sind und schneller gesund werden, mehr als die Hälfte noch nie eine Kinderkrankheit hatte, weniger als 30 % jemals Windpocken, weniger als 6 % Röteln oder Masern und noch weniger Mumps und Keuchhusten hatten.

Impfkulturen könnten in einem Stadium, in dem man noch zu wenig über die Entwicklung und Stärke des Immunsystems des Kindes weiß, schwerwiegende Reaktionen auslösen. Viele Impfstoffe enthalten allergen wirkende Substanzen, über deren Verhalten, insbesondere im kindlichen Organismus, zu wenig bekannt ist. Eine vorbeugende Impfung ist allenfalls dann sinnvoll, wenn es eine übergroße Gefährdung in der Bevölkerung gibt. Des Weiteren gilt zu bedenken, dass Langzeitfolgen von Impfungen bisher nicht untersucht worden sind. Impfstudien werden praktisch nur von Impfstoffherstellern gemacht und vergleichen nur Impfstoffe mit anderen Impfstoffen, nicht Impfstoffe mit Placebos.

Früher wurden Kinder zu Masernpartys geschickt, damit sie sich mit Masernviren infizieren, die Krankheit durchmachen und in der Folge eine Immunität gegen Masern entwickeln.

Die Zeiten haben sich geändert

Heute machen sich Eltern, die Masernpartys veranstalten, u. U. strafbar.

Lt. https://de.wikipedia.org/wiki/Masernparty bezeichnet Masernparty die bewusste Zusammenführung gesunder, nicht gegen Masern geimpfter Kinder mit Kindern, die akut an Masern erkrankt sind. Ziel ist die Ansteckung der ungeimpften Kinder mit Masernviren, damit diese die Krankheit durchmachen und in der Folge eine Immunität gegen Masern entwickeln. Auch so genannte German measles parties, zu Deutsch ‚Rötelnpartys‘, waren in den 1950er und 1960er Jahren im angelsächsischen Raum üblich.
Weiter führt diese Webseite aus: Nach deutschem Recht erfüllt das vorsätzliche Beibringen von Krankheitserregern – also auch von Masernviren – den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung „durch Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen“ (§ 224 Absatz 1 Nr. 1 Variante 2 StGB) oder der versuchten gefährlichen Körperverletzung; treten durch Komplikationen bleibende Schäden ein, kann es sich um schwere Körperverletzung handeln. Tritt der Tod ein, ist eine fahrlässige Tötung, insbesondere aufgrund der bekannten Gefährlichkeit von Masernpartys, anzunehmen, eventuell auch eine Körperverletzung mit Todesfolge. Zur Frage, ob sich die Erziehungsberechtigten eines Kindes strafbar machen, wenn sie ihr Kind absichtlich mit Masern infizieren, um es zu immunisieren, existieren bisher keine veröffentlichten Gerichtsentscheidungen.